Wissen Sie, was auf Ihrer Abrechnung steht!?
Sie haben sich schon immer gefragt, was alles auf Ihrer Lohnabrechnung steht? Was sind das für Beträge, die dort stehen und was bedeuten sie? Wir haben dazu eine Testabrechnung aus unserem SAGE Lohnprogramm unter die Lupe genommen.
1) Abrechnungsangaben
In der Kopfzeile der Lohnabrechnung steht der abzurechnende Monat und die jeweilige Personalnummer des Mitarbeiters.
2) Arbeitnehmerdaten Teil 1
Die individuellen Angaben des Arbeitnehmers
- Bundesland der lohnsteuerlichen Betriebsstätte (Achtung, nicht das Bundesland des Wohnortes des Arbeitnehmers)
- Freibetrag pro Monat/Jahr
- Steuerklasse
- Kinderfreibetrag
- Konfession
Das Bundesland der Betriebsstätte ist für die Kirchensteuer wichtig, da es nicht in jedem Bundesland denselben Prozentsatz zur Kirchensteuer gibt. In Rheinland-Pfalz liegt er bei 9%. Kirchensteuer zahlt der Arbeitnehmer nur, wenn er einer entsprechenden Religionsgemeinschaft angehört.
Dann haben wir noch den Freibetrag pro Monat/Jahr. Den kann man als Arbeitnehmer auf Antrag beim Finanzamt eintragen lassen, wenn man hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat. Der Freibetrag wird dann über den Steuerabzug berücksichtigt.
Zum Lohnsteuerabzugsmerkmal zählen die Steuerklasse, Freibeträge, Kinderfreibeträge und die Konfession. Diese Punkte beeinflussen die monatliche Steuerbelastung und wirken sich so auf den Nettoverdienst aus.
Verschiedenen Steuerklasse | Personen, die zu dieser Steuerklasse zählen |
Steuerklasse 1 | Ledige, dauernd getrennt lebende, verwitwete und geschiedene Personen |
Steuerklasse 2 | Alleinerziehende mit minderjährigem Kind |
Steuerklasse 3 | Ein verheirateter Ehepartner mit einem Partner in Steuerklasse 5 |
Steuerklasse 4 | Beide Ehepartner |
Steuerklasse 5 | Der Ehepartner, der Person aus Steuerklasse 3 |
Steuerklasse 6 | Personen, die einen zweiten Job haben und für jeden weiteren Job |
3) Arbeitnehmerdaten Teil 2
Die Sozialversicherungsnummer und die Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Unter dem Punkt "Krankenkasse" ist die Krankenkassenzugehörigkeit, die der Arbeitnehmer gewählt hat, vermerkt. Die Sozialversicherungsnummer (in der Abrechnung mit SV-Nr. aufgeführt) ist die eindeutige Identifikationsnummer für die Rentenversicherung. So wird sichergestellt, dass Ihr erarbeiteter Rentenanspruch auch genau Ihnen zugeschrieben wird.
Die zugeteilte Steueridentifikationsnummer (in der Abrechnung mit Id.-Nr. aufgeführt) bekommt man einmalig vom Finanzamt und behält diese auch ein Leben lang. Diese identifiziert jede Person eindeutig. So ist sichergestellt, dass man nur seine Steuern bezahlt und nicht von jemand anderem, weil etwa eine Namensgleichheit vorliegt. Angelegenheiten mit dem Finanzamt kann nur der Arbeitnehmer regeln, der Arbeitgeber bekommt das Lohnsteuerabzugsmerkmal nur elektronisch mitgeteilt.
4) Brutto-Bezüge
Darauf schauen wir wohl alle als erstes, wenn wir unsere Abrechnung erhalten. Der Gesamtbruttolohn teilt sich in drei Bereich auf:
- Laufende Bezüge, wie bspw.
-
- Arbeitslohn: nach Stunden berechnete Bezahlung für geleistete Arbeit
- Gehalt: regelmäßige monatliche Bezahlung von Angestellten
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Urlaubsentgelt (Entgeltfortzahlung im Erholungsurlaub)
- Laufende Prämien
- Überstundenvergütungen
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- Einmalzahlungen, wie bspw.
-
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Sachbezüge, wie bspw.
-
- Warengutscheine
- Benzingutscheine
5) Monatssummen
Zeigt die Steuerlichen Abzüge des Arbeitnehmers im Monat.
Dort sieht man welche Abzüge man monatlich von seinem Bruttoeinkommen hat. Es gibt zwei Bereiche, der Steuerliche Bereich und der Bereich der Sozialversicherungen. Der Solidaritätszuschlag, der 5,5% der Lohnsteuer beträgt, und die Lohnsteuer selbst sowie ggf. die Kirchensteuer fallen unter den steuerlichen Teil. Zum Bereich der Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und die Pflegeversicherung (PV).
6) Bankdaten
Dort sind die Bankdaten hinterlegt, mit der zugehörigen Bank, der IBAN-Nummer und BIC. Auf diese Bankverbindung wird der Auszahlungsbetrag überwiesen.
7) Urlaub
Hier kann der Arbeitnehmer alles zum Thema Urlaubsabrechnung einsehen.
U ges. |
Urlaubstage des Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr. Bei einem befristeten Vertrag steht hier der Anspruch an Urlaubstagen bis zum Vertragsende. |
U Rest VJ. |
Anzahl der Urlaubstage aus dem Vorjahr, die noch nicht genommen wurden |
U Rest |
Anzahl der Urlaubstage, die der Arbeitnehmer in diesem Jahr noch Urlaub nehmen kann |
U gen. |
Anzahl der Urlaubstage, die der Mitarbeiter schon genommen hat |
Falls der Arbeitnehmer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, erhält er Zusatzurlaub (ZU ges.).
8) Jahressummen
Hier stehen die jährlichen Steuerabgaben und Sozialversicherungsabgaben des Arbeitnehmers.
Also die Summe an Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und die Jahreswerte zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung), die bisher insgesamt schon in diesem Jahr angefallen sind.
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